Arbeitsrecht: Ein Sex-Unfall ist kein Arbeitsunfall
5. November 2013 von Riedel
Es kommen immer wieder kuriose Fälle vor das Arbeitsgericht in Deutschland. So auch der Fall einer Beamtin, die auf einer Dienstreise einen Sex-Unfall erlitten hat und das als Dienstunfall angab. Aber muss die Versicherung wirklich dafür aufkommen? Die Richter zeigten kein Mitleid mit dem Unfallopfer.
Ein Unfall beim Sex kann passieren, auch wenn er für die Betroffenen meist recht peinlich ist. So auch einer Beamtin, bei der das Liebesspiel so heftig war, dass das Liebespaar eine Glaslampe aus der Wand riss. Die Glassplitter fügten der Frau Schnittwunden an Mund und Nase zu. Zudem litt die Frau nach eigenen Angaben an einem posttraumatischen Stress-Syndrom, dass es ihr unmöglich machte, eine Zeit lang zu arbeiten. Für die Richter war das aber kein Grund, den Unfall als Dienstunfall zu deklarieren.
Die Dame verklagte nun ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld und wollte das Missgeschick als Dienstunfall bei ihrer Versicherung angeben. Ihr Argument: Der Unfall fand auf einer Dienstreise statt. Die Richter entschieden aber anders.
Für Sex-Verletzungen auf einer Dienstreise muss der Betroffene selber gerade stehen. Schließlich hat die Behörde von der Beamtin keinen Einsatz von Sex während der Reise verlangt. Bei einer Dienstreise gelten nur herkömmliche Tätigkeiten wie duschen, schlafen oder essen als Teil des Arbeitseinsatzes. Insofern dürfte ein Sex-Unfall auch nur bei entsprechenden Liebesdienstleistern als Arbeitsunfall gelten.
Der Fall ereignete sich allerdings in Australien, wo er für Furore sorgte. Schließlich dauerte es sechs Jahre, bis das höchste Gericht in der Hauptstadt Canberra ein endgültiges Urteil sprach. Der australische Arbeitsminister begründete das Urteil einfach mit dem gesunden Menschenverstand. Nun stellt sich noch die Frage, wer die nicht unerheblichen Gerichtskosten tragen muss. Das australische Urteil sollte auch deutschen Arbeitnehmer ein warnendes Beispiel sein. Insofern sollte man genau überlegen, welchen Unfall man als Dienstunfall deklarieren möchte.