Arbeitsrecht – Was tun, wenn der Partner krank ist
28. März 2018 von Riedel
Wer krank ist, kann sich krankschreiben lassen und entsprechend Zuhause bleiben. Wenn das Kind krank ist und nicht in den Kindergarten oder zur Schule kann, kann bis zu zehn Tage im Jahr zuhause bleiben, um das Kind zu pflegen – Alleinerziehende sogar doppelt so lang. Aber was ist, wenn der Partner krank ist, der sich eigentlich um das kranke Kind kümmern soll. Darf man in so einem Fall nicht zur Arbeit gehen?
Die Grippewelle ist noch nicht abgeebbt und vor allem Kinder sind oft krank. Schließlich ist ihr Immunsystem noch nicht so gut entwickelt wie bei einem Erwachsenen. Außerdem sind sie in Kindergarten und Schule vielen Erregern ausgesetzt. Hat man nun ein krankes Kind zuhause, hat man direkt mehrere Probleme. Zum einen steckt man sich leicht an, zum anderen braucht man jemanden, der sich um den maladen Nachwuchs kümmert und daher nicht zur Arbeit gehen kann.
Zehn Tage bezahlten Sonderurlaub
Wie ja bereits erwähnt gibt es hier gesetzlich die Regelung, dass jeder Arbeitnehmer bis zu zehn Tage pro Jahr bei Lohnfortzahlung zuhause bleiben kann, um den Nachwuchs zu pflegen. Anders sieht es aber aus, wenn der Partner krank ist, der sich eigentlich um den Nachwuchs soll. Hier kann es leicht zu Problemen kommen. Noch gibt es für so einen Fall keine gesetzliche Regelung. Denn die Krankheit des Partners ist kein Grund, selbst vom Arbeitsplatz fern zu bleiben.
Urlaub und Überstunden
Hat man als Arbeitnehmer seine zehn Tage für das kranke Kind bereits ausgeschöpft, bleibt einem nichts anderes übrig, zur Arbeit zu gehen oder sich kurzfristig Urlaub zu nehmen. Sofern der Arbeitgeber diesen genehmigt, kann man sich zumindest um das Kind kümmern. Der Arbeitgeber muss diesen Urlaub aber nicht genehmigen. Sollte man Überstunden auf einem Zeitkonto gesammelt haben, könnte man diese abbauen und sich so den einen oder anderen freien Tag verschaffen. Dies muss aber ebenfalls vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Chefsache
Sollte das alles nicht funktionieren, kann man gemeinsam mit dem Arbeitgeber nur noch versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. In diesem Fall hilft nur noch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten. Vielleicht ist es möglich, einen Teil der Arbeit im Home Office zu erledigen oder zumindest einen halben Tag Urlaub zu nehmen, um den kranken Partner zu entlasten. Nur ist der Chef hier leider nicht dazu verpflichtet, der Bitte zu entsprechen.
Sollte der Chef ablehnen, ist es besser, nicht einfach Zuhause zu bleiben und sich um den Nachwuchs, sondern sich fachkundigen Rat einzuholen. Denn geht man unentschuldigt nicht zur Arbeit, kann sogar eine Abmahnung drohen. Um das zu verhindern, lohnt sich im Extremfall ein Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Der hat vielleicht noch eine Idee, wie man den Chef überzeugen kann, um den Partner unterstützen zu können.
Foto: hofschlaeger auf pixelio.de