Diabetes im Job – Wissenswertes und Rechtliches
13. Dezember 2018 von Riedel
Diabetes und Arbeit gehören heute oft eng zusammen. Denn immer mehr Menschen erkranken an der Zuckerkrankheit und müsse damit arbeiten. Auf der anderen Seite kann die Arbeit auch die Entstehung von Diabetes begünstigen. Daher ist es hilfreich, sich mit Diabetes auch auszukennen.
Im Grunde genommen gibt es keinen Grund, mit Diabetes nicht arbeiten zu gehen. Dank modernen Therapie- und Behandlungsmethoden können Betroffene ein ganz normales Leben führen, Arbeiten gehen oder Sport treiben. Natürlich spielen bei einer Erkrankung Dinge wie Stress bei der Arbeit, eine gesunde Ernährung und Bewegung eine größere Rolle, wenn man unter der chronischen Stoffwechselkrankheit leidet. Dabei kommt es noch darauf an, ob es sich um die angeborene Diabetes Typ1 oder um die erworbene Diabetes Typ2 handelt. Aber unter ärztlicher Kontrolle spielt die Krankheit im Normalfall keine große Rolle, auch nicht im Job.
Kontrolle im Job
Bei einer Bewerbung muss man nicht angeben, ob man unter Diabetes leidet, egal um welchen Typ es sich handelt. Sollte ein Unternehmen einen Gesundheitscheck beim Betriebsarzt voraussetzen, ist dieser trotzdem an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Sofern die Erkrankung keinen Einfluss auf den Job hat, haben Betroffene nichts zu befürchten. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Denn bei Unterzuckerung kann auch eine Bewusstlosigkeit ausgelöst werden. Daher sind alle Jobs, bei denen für die Betroffenen oder die Umstehenden eine Gefahr besteht, meldepflichtig. Dazu gehören beispielsweise Fluglotsen, LKW-Fahrer oder Jobs, bei denen man eine Waffe trägt. Diabetes ist nicht direkt ein Grund, diese Jobs nicht ausüben zu dürfen, aber zumindest ist eine regelmäßige ärztliche Kontrolle unerlässlich. Wer sich hier bewerben will, sollte sich vorher bei einem Arzt oder Diabetologen beraten lassen. Zudem hilft ein gut geführtes Diabetestagebuch. Das geht bspw. auch ganz einfach und komfortabel per App auf dem Smartphone.
Dicke Büroluft
Diabetiker können durch ihre Krankheit unter Stimmungsschwankungen leiden. Zudem kann es wie ja schon erwähnt zu Unterzuckerung kommen. In dem Fall ist man oft auf schnelle Hilfe angewiesen. Zudem kann es durch die Krankheit zu Konzentrationsschwäche kommen. In jedem Fall ist es daher sinnvoll, die Kollegen zu informieren, wenn man unter Diabetes leidet, und sie entsprechend schulen, was im Falle eines Falles zu tun ist. Auch schlechte Laune wird normalerweise eher verziehen, wenn man weiß, das eine Krankheit der Auslöser ist. Mehr Informationen, Erfahrungen und Tipps zur Vereinbarkeit von Diabetes und Beruf bekommen Sie in der Diabetes-Community von mein-buntes-leben.de.
Autofahren
Eine Ohnmacht am Steuer kann tödlich ausgehen. Daher muss man bei Jobs, für die man ein Auto braucht, vorsichtig sein. Es ist zwar nicht verboten, aber trotzdem nicht ohne Risiko. Wichtig ist vor allem eine dauerhafte ärztliche Kontrolle. Außerdem sollte man regelmäßig überprüfen, ob man noch richtig mit Insulin eingestellt ist. In den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen steht zu diesem Thema:
„Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge beider Gruppen sicher führen. Das Therapieregime und die Fahrzeugnutzung sind bei der Begutachtung zu berücksichtigen. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim Diabetes mellitus in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus. Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung.“
Hier ist eine gesunde Selbsteinschätzung wichtig für die die eigene Sicherheit und den Schutz von anderen. Die kann gestört sein, wenn Unterzuckerungen häufig auftreten und dadurch die Wahrnehmung für die Symptome der Hypoglykämie nicht mehr erkannt werden.
Diabetes als Behinderung
Mit Diabetes kann man sowohl einen Schwerbehindertenausweis beantragen wie auch früher in Rente gehen. Den Behindertenausweis kann man beantragen, wenn man täglich viermal Insulin spritzt und nachweisen kann, dass das Leben durch die Erkrankung massiv beeinträchtigt wird. Schwerbehinderte haben besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf mehr Urlaub. Das ist aber auch oft ein Grund für potentielle Arbeitgeber, Menschen mit diesem Status weniger gerne einzustellen. Auf der anderen Seite müssen größere Firmen eine Behindertenquote erfüllen, um keine Strafe zahlen zu müssen. So steigen die Einstellungschancen wieder.
Mit Diabetes in Rente
Der Behindertenausweis hat noch einen weiteren Vorteil. Denn mit ihm kann man früher die Rente beantragen. Diabetes alleine reicht hier nicht als Begründung. Natürlich gibt es noch weitere Auflagen wie Wartezeit oder auch das Alter. Genaueres zum Thema Diabetes und Rente in Deutschland finden Sie im Sozialgesetzbuch.
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In Kooperation mit Accu-Chek.