Die besten Kündigungsgründe der Welt
1. Juni 2015 von Riedel
Seinen Job zu verlieren, gehört leider zur Arbeitswelt dazu. Während eine Kündigung für den einen überraschend kommt, wird sie von anderen geradezu provoziert. Einige Gründe sind aber so skurril, das man sie kaum glauben kann.
Normalerweise verliert man seinen Job weil man seine Arbeit schlecht macht, man unpünktlich ist, seinen Vorgesetzten nicht respektiert oder es dem Unternehmen schlecht geht. Es gibt aber auch Fälle, bei denen Dinge zur Kündigung geführt haben, die mit dem eigentlichen Job gar nichts zu tun haben. Gerade in Übersee gibt es einige skurrile Fälle. Aber auch in deutschen Unternehmen verlieren Mitarbeiter hin und wieder aus seltsamen Gründen ihren Job.
1. Ehrgeiz
Im Job immer das Beste von sich und seinen Kollegen zu verlangen, ist im Prinzip nichts schlechtes. Etwas übertrieben hat es nach Ansicht seiner Vorgesetzten der Trainer eine Basketball-Mannschaft an einer US High School. Bei einem 100:0 (Hundert zu null im Basketball!) hat der Coach so viel „exzessiven Ehrgeiz“ und „mangelndes Mitgefühl“ gezeigt, dass er laut Meinung des Rektors die christlichen Werte der Schule nicht mehr nach außen vertreten hat. Ob eine Kündigung mit den christlichen Werten der Schule übereinstimmt, sei einmal dahin gestellt.
2. Zu sexy
Wer gut aussieht, bekommt die besseren Jobs. Zu gutes Aussehen führt dagegen zu einer Kündigung. Diese Erfahrung musste eine Zahnarzthelferin in den USA machen, die den Job verlor, weil sie „zu sexy“ war. Gekündigt hat aber nicht eine eifersüchtige Chefin, sondern ihr Chef, der in der Attraktivität seiner Helferin eine dauernde Gefahr für seine Ehe und seine Karriere sah. Das Kuriose dabei ist, dass der oberste Gerichtshof in den USA dem Zahnarzt recht gab, da dieser „ein Recht auf seine persönlichen Ansichten“ habe. Warum er die sexy Arzthelferin eingestellt hat, wird dann wohl sein Geheimnis bleiben.
3. zu religiös
Religion kann zum Problem werden, wenn sich Ansichten mit Arbeitsaufgaben überschneiden. Nach Ansichten seiner Chefs hat es ein Callcenter-Mitarbeiter eines Versandhändlers aus Nordrhein-Westfalen aber übertrieben, als er nach jedem Verkaufsgespräch die Formel „Vielen Dank für Ihren Einkauf, Jesus hat Sie lieb.” benutzte. Nach Ansicht der Vorgesetzte gehe der 29-Jährige mit seinen religiösen Ansichten den Kunden „auf die Nerven“. Das Landesarbeitsgericht Hamm stimmte dem zu, da der Mitarbeiter auch nicht glaubhaft darlegen konnte, dass er durch das Weglassen der Formel „in große seelische Schwierigkeiten kommen“ würde.
4. Falsche Schrift
Weil eine Mitarbeiterin in wichtigen E-Mails gerne grelle Farben und sehr große Buchstaben verwendete, kündigte ihr der Arbeitgeber fristlos. Die Begründung: „Störung des Bürofriedens“. Nach Angaben des Arbeitgebers hätte die Mitarbeiterin dadurch für permanente Unruhe im Kollegenkreis gesorgt. Das Arbeitsgericht gab allerdings der Mitarbeiterin recht. Sie durfte den Job behalten und sich über 12.000 Euro Schmerzensgeld freuen.
5. zu grau
Weil sie zu viele graue Haare hatte und sich weigerte, diese zu färben, verlor in den USA eine Maklerin ihren Job. Um der Firma ein „jugendliches Image“ zu verschaffen, habe der Chef angeblich verlangt, dass sich die Mitarbeiterin die grauen Haare färbt. Daraufhin wurde die 52-Jähriige gekündigt und durch eine zehn Jahre jüngere Kollegin ersetzt. Vor Gericht kam sie mit ihrer Klage allerdings nicht durch, da für die Richter keine ausreichende Beweise für den Grund der Kündigung vorgelegen haben sollen.
6. zu kahl
Ein anderes haariges Problem hatte eine kanadische Kellnerin. Angeblich wurde sie gekündigt, weil sie sich eine Glatze hat schneiden lassen. Ihre Locken hatte die 36-Jährige für 2.500 Euro zu Gunsten der nationalen Krebshilfe versteigert. Zurück am Arbeitsplatz wurde sie zum Chef zitiert und anschließend entlassen. Der Chef argumentierte, dass „eine vernünftige Länge der Haare“ zum Standard seiner Bediensteten gehöre. Aber wahrscheinlich spendet der Chef auch nicht für die nationale Krebshilfe.
7. zu langsam
Niemand sollte mit zu großer Hektik arbeiten und Aufgaben lieber genau als schnell erledigen. Etwas übertrieben mit der Genauigkeit hat es eine Architektin in der hessischen Kreisverwaltung. Statt für eine Aufgabe kalkulierten 40 Tage wartete der Chef auch nach 96 Arbeitstagen noch vergeblich auf ein Gutachten. Zu lange befand dieser und warf die Mitarbeiterin raus. Das Arbeitsgericht gab der Verwaltung recht und die Architektin hat nun sehr viel Zeit, um das Gutachten fertig zu stellen.