Gehörschutz im Arbeitsbereich
17. April 2012 von Riedel
Warum ist Gehörschutz so wichtig?
Gastbeitrag:
In vielen Bereichen unserer Umwelt sind wir erhöhter Lärmbelastung ausgesetzt. Können wir diese in der Freizeit auch noch vermeiden, so ist es doch im täglichen Arbeitsleben oft nicht möglich, Lärmquellen einfach abzuschalten. Unser Gehör kann durch dauerhafte Lärmbelastung irreversibel geschädigt werden. Es besteht dann die Gefahr der Lärmschwerhörigkeit, welche im Extremfall zu einer Berufsunfähigkeit führt. Durch einfache Mittel, wie zum Beispiel Ohropax, ist es möglich, dieser Lärmbelastung wirksam zu begegnen. Wichtig ist dabei aber, dass der Gehörschutz nicht nur zeitweise getragen wird, sondern immer dann, wenn mit erhöhtem Lärmaufkommen zu rechnen ist.
Lärm macht aber nicht nur schwerhörig. Kopfschmerzen, bis hin zu ausgeprägter Migräne, Bluthochdruck und psychische Erkrankungen sind ebenfalls Folgen einer dauerhaft hohen Lärmexposition. Auch Gleichgewichtsstörungen können sich infolge einer Lärmschwerhörigkeit herausbilden. Diese Folgen sind dann schon fast nicht mehr heilbar. Arbeitnehmer, die auf Grund von Nachlässigkeit den Gehörschutz nicht anwenden, riskieren im Falle einer Erkrankung die sich auf Lärm zurückführen lässt, die Anerkennung einer Berufskrankheit und damit auch Rentenansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Wer sollte und wer muss Gehörschutz tragen?
Ab einem Lärmpegel von 80 db muss dem Arbeitnehmer ein Gehörschutz zur Verfügung stehen. Bei diesem Lärmpegel besteht aber noch nicht die Verpflichtung, diesen zu tragen. Um Lärm bedingten Erkrankungen vorzubeugen, hat der Gesetzgeber deshalb die Norm erlassen, dass ab einem Lärmpegel von 85 db ein Gehörschutz zwingend zu tragen ist. Diesen Gehörschutz hat der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Dabei ist es allerdings dem Arbeitgeber überlassen, ob er einen Kapselgehörschutz oder einfache Ohropax zur Verfügung stellt. Wichtig ist einzig und allein, dass der Gehörschutz dem zu erwartenden Lärmpegel angepasst ist. Der Arbeitgeber hat ebenfalls in den entsprechenden Arbeitsschutzbelehrungen auf die Tragepflicht zu verweisen und dieses sich auch durch Unterschrift beurkunden zu lassen. Arbeitnehmer, die sich an das vorgeschriebene Tragen eines Gehörschutzes nicht halten, riskieren eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die außerordentliche Kündigung.
Von Maciej Maciejowski
[…] die Wände aufgeschlitzt werden, sollten Staubschutzmasken und Gehörschutz (mehr Info: http://gesund-bleiben-im-job.de/allgemeines/gehoerschutz-im-arbeitsbereich/) getragen werden, die bei gewerblichen Arbeiten gehört es zu den Pflichten des Arbeitgebers, […]