Hepatitis C ist als Berufskrankheit anerkannt
29. Oktober 2015 von Riedel
Nach der Klage einer Krankenschwester aus Offenbach wurde Hepatitis C als Berufskrankheit offiziell anerkannt.
Vor allem in Pflegeberufen setzen sich die Mitarbeiter einem hohen Risiko aus, sich mit Hepatitis zu infizieren. Die Leberentzündung oder auch Gelbsucht genannte Krankheit wird durch infiziertes Blut übertragen, möglicherweise auch durch andere Körperflüssigkeiten (Tröpfcheninfektion). Daher sind Menschen, die viel mit infizierten Personen und deren Blut zu tun haben auch besonders gefährdet. Das gilt vor allem für Krankenschwestern und andere Pflegekräfte.
In Offenbach wollte eine 58-jährige ehemalige Krankenschwester ihre Infektion mit Hepatitis C als Berufserkrankung anerkennen lassen. Die Pflegerin war zwischen 1987 und 1992 bei einem Blutspendedienst für die intravenöse Blutabnahme zuständig gewesen und sich im Rahmen dieser Tätigkeit wohl mit Hepatitis C infiziert. Das hessische Sozialgericht gab der Frau nun in einem Urteil recht.
Die Frau sei „bei ihrer Tätigkeit als Krankenschwester im Blutspendedienst einem besonders erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen“, so das Urteil des Gerichts. Daher wurde die Berufsgenossenschaft, die bis dato die Anerkennung der Erkrankung der Frau als Berufskrankheit abgelehnt hat, dazu verurteilt, die Infektion als Berufskrankheit anzuerkennen und die Frau entsprechend zu entschädigen.
Alle Beschäftigten sollten sich grundsätzlich regelmäßig untersuchen lassen. Bei der Vermittlung von Pflegekräften und auch beim Berufsteinstieg sollte man außerdem darauf achten, sich schon vor der ersten Schicht gegen Hepatitis impfen zu lassen.
Landessozialgericht Hessen Az.: L 3 U 132/11
Hallo,
das ist ein sehr interessanter Beitrag. Doch auch wenn Hepatitis als Berufskrankheit anerkannt wurde, wird die Zukunft zeigen, welche Maßnahmen die Krankenkassen und Krankenversicherungen tatsächlich übernehmen werden.