Kann man bei der Krankmeldung lügen?
11. Dezember 2015 von Riedel
Gerade in der Erkältungszeit melden sich viele Mitarbeiter krank. Allerdings kann hinter einer Krankmeldung viel mehr als eine einfache Erkältung stecken. In einigen Fällen darf man seinen Chef über die wahren Gründe einer Krankmeldung sogar anlügen.
Im Grunde genommen muss man niemandem erklären, warum man krankgeschrieben wurde. Rein vom Gesetz her reicht eine Krankmeldung von einem Arzt unterschrieben vollkommen aus. Der Satz „Chef, der Arzt hat mich krankgeschrieben“ und die Dauer des Attests – mehr muss der Vorgesetzte nicht wissen, auch wenn er die Gründe für die Krankheit gerne wüsste.
Hier dürfen Sie den Chef anlügen
Denn bei einer Krankmeldung weiß niemand, was der Grund dafür ist. Man geht im Normalfall von einer Erkältung aus, es kann aber natürlich auch etwas Ernstes oder Unangenehmes sein wie Burnout, Depressionen, Krebs oder eine Geschlechtskrankheit. In diesem Fall ist man niemandem eine Erklärung schuldig, auch wenn der Chef bei einer mehrwöchigen oder gar monatelanger Krankheit gerne wüsste, was der Grund dafür ist. Sollte der Vorgesetzte zu viel Druck aufbauen, darf man laut Arbeitsrechtsanwältin Nathalie Oberthür von der Kölner Kanzlei RPO Anwälte sogar eine Ausrede erfinden.
Kleine Einschränkungen
Allerdings gibt es hier drei Einschränkung. Frauen müssen bei einer Schwangerschaft die Wahrheit sagen, wobei es in der Regel OK ist, die Schwangerschaft erst nach dem dritten Monat offiziell zu verkünden, da bis zur 13. Woche einiges schiefgehen kann. Bei einer längeren Krankschreibung muss der Arzt unverzüglich mitteilen, wie lange man ausfällt. Dies gilt auch für Reha-Maßnahmen wie auch für eine Chemotherapie.
Der Chef darf nicht alles
Gerade im Falle einer Schwangerschaft sollte man dem Chef früh Bescheid geben, da für den Betrieb hier besondere Vorgaben gelten. Schwangere genießen einen besonderen Schutz und dürfen oft nicht mehr uneingeschränkt alle Tätigkeiten ausüben. Insofern muss auch die Aufsichtsbehörde verständigt werden.
Umgekehrt darf ein Vorgesetzter auch nicht alle Informationen, die er über die Krankheiten seiner Angestellten hat, weitergeben. Hier herrscht eine gewisse Schweigepflicht und ein Vorgesetzter darf nur mit Zustimmung des Betroffenen über die Gründe für die Krankschreibung sowie die Ausfallzeit Auskunft geben. Einzig die Personalabteilung darf vom Chef informiert werden, da diese ja die Krankschreibungen und entsprechende Vertretungen managen muss.