Kein Job für Dicke
27. Juni 2014 von Riedel
Übergewicht ist an für sich schon ungesund. Zu viele Kilos können einen aber auch um einen sicher geglaubten Job bringen. Zumindest gab das Arbeitsgericht Darmstadt einer Klage Recht, nachdem eine übergewichtige Frau wegen ihres Gewichts nicht als Geschäftsführerin eingestellt wurde.
Der Geschäftsführer ist auch ein Aushängeschild einer Firma. Entsprechend dürfen sie auch nach ihrem äußeren Erscheinungsbild eingestellt werden. Mit einem BMI von 28,7 war dem „Borreliose und FSME Bund Deutschland“ mit Sitz in Münster/Hessen bei Darmstadt eine Frau zu dick, um sie als Geschäftsführerin einzustellen. Daraufhin klage die Frau auf Diskriminierung und verlangte 30.000 Euro Diskriminierungsentschädigung. Das Arbeitsgericht Darmstadt gab der Frau jedoch nicht recht und wies die Klage zurück.
Entscheidend war in diesem Fall auch die Begründung des Verbands. Schließlich müssen die Borreliose-Patienten auch auf ihr Gewicht achten. Eine übergewichtige Geschäftsführerin kann so nicht als Aushängeschild der Firma dienen. Schließlich würde eine Geschäftsführerin, die bei einer Körpergröße von 1,70m und einem Gewicht von 83 Kilogramm einen BMI von 28,7 hat und daher zumindest als übergewichtig gilt, die Empfehlung des Vereins für Ernährung und mehr Bewegung unterlaufen.
Da die Frau noch nicht so dick war, dass sie als behindert galt, kann man eine Diskriminierung wegen Behinderung ausschließen. Auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte lag in den Augen der Richter nicht vor. Insofern gab die 6. Kammer des Arbeitsgerichts dem Bund Recht. Im Urteilsspruch lautet es dann, dass der Bund berücksichtigen darf, „ob die Klägerin aufgrund ihrer Gesamtpersönlichkeit und Erscheinung bereit und in der Lage ist, die Anliegen des Vereins, namentlich dessen Empfehlungen für ein gesundheitsbewusstes Verhalten, überzeugend zu vertreten.“ In den Augen der Richten kann man mit einem BMI von 28,7 nicht als Aushängeschild für einen gesunden Lebensstils dienen. Viele Ernährungs- und Sportwissenschaftler werden den Richtern hier recht geben.
Die Verteidigung kündigte an, in die Berufung zu gehen.