Neue Berufskrankheiten anerkannt
17. August 2009 von Riedel
Um als Berufsleiden zu gelten, muss eine Krankheit zunächst als solche auch anerkannt werden. Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten ist seit dem 1. Juli um fünf Beschwerden erweitert worden. Dazu gehören Kniearthrose und Lungenkrebs.
Durch langes Sitzen oder Knien im Beruf werden häufig auch die Knie in Mitleidenschaft gezogen. Ein vorzeitiger Verschleiß der knorpeligen Gelenkfläche, auch Gonarthrose genannt, gehört zu den häufigen Beschwerden, die ein langes Berufsleben mit sich bringen kann. Seit dem 1. Juli 2009 ist die Gonarthrose nun auch als Berufskrankheit offiziell anerkannt, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bekannt gegeben hat.
Fünf neue
Insgesamt wurden fünf Beschwerden offiziell anerkannt. Neben der Gonarthrose sind das:
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- Lungenfibrose (entzündliche Krankheit der Lunge), die durch Schweißgas oder –rauch entstanden ist
- Erkrankungen des Bluts durch Benzol
- Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- und Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfasern und PAK
Besondere Einwirkungen sind notwendig
Laut DGUV gelten nur die Beschwerden als Berufskrankheiten und können bei der Krankenkasse auch als solche angegeben werden, die „durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Berufsgruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Liegen die entsprechenden Erkenntnisse vor, so nimmt die Bundesregierung auf Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten beim Bundesarbeitsministerium die entsprechenden Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten auf“.
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