Neue Corona Arbeitsschutzregeln erschienen
14. August 2020 von Riedel
Das Corona-Virus spielt natürlich auch am Arbeitsplatz eine große Rolle. Zum Schmutz der Arbeitnehmer hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun eine neue Arbeitsschutzrichtlinie zur Veröffentlichung freigegeben.
Das Corona-Thema beschäftigt uns nun schon rund ein halbes Jahr und ein Ende ist nicht abzusehen. Doch während die entsprechenden Maßnahmen je nach Bundesland klar geregelt sind, herrscht in vielen Betrieben noch Unklarheit, welche Maßnahmen dringend notwendig und welche eher freiwillig sind. Um hier etwas Licht ins Dunkle zu bringen, gibt es nun die neue Arbeitsschutzrichtlinie des BMAS, der die gesetzliche Anforderungen an den Arbeitsschutz konkretisieren soll. Koordiniert wurde die neue Richtlinie durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Verbesserte Maßnahmen
„In vielen Betrieben werden aktuell bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umgesetzt“, erklärte die Präsidentin der BAuA, Isabel Rothe. Die neue Arbeitsschutzregeln soll nun dabei helfen, die bereits getroffenen Maßnahmen weiter zu verbessern. Laut Isabel Rothe schaffe sie „auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse die notwendige Klarheit und Sicherheit für alle betroffenen Gruppen“.
Inhalt der Richtlinie
Die neue Arbeitsschutzrichtlinie richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner. Sie enthält auf Basis des aktuellen Wissensstandes in den Bereichen Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin verschiedene Maßnahmen für Betriebe, diese entsprechend zum Schutz der Arbeitnehmer umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise Aspekte aus der Infektionsschutz, der Lüftung, Abtrennungen und organisatorische Maßnahmen, beispielsweise bei der Arbeits- und Pausegestaltung oder bei der Arbeit im Homeoffice.
Individuelle Maßnahmen
Neben betrieblichen Maßnahmen gibt es ebenfalls Richtlinien für den einzelnen Mitarbeiter, da es ja auch durchaus Bereiche gibt, in denen technische und organisatorische Maßnahmen keinen Infektionsschutz bieten können. Weiter gibt es Vorschläge für den Schutz für besonders gefährdete Mitarbeiter. „Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen“, erklärt die BAuA.
Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel finden Sie hier.
Foto: Krümel auf pixelio.de