Plastische Chirurgie – wer zahlt
11. Dezember 2012 von Riedel
Ein Arbeitsunfall kann nicht nur körperliche, sondern auch ästhetische Konsequenzen haben. Verbrennungen, Verätzungen oder tiefe Wunden hinterlassen Narben, die oft nur durch plastische Chirurgie entfernt werden können. Doch wer soll das bezahlen?
Grundsätzlich werden Kosten für die plastische Chirurgie nur bei einer medizinischen Notwendigkeit von der Kasse übernommen. Entstehen durch Narben oder beispielsweise nach einer Brust-OP psychische Probleme, werden die Kosten für die Therapie eher übernommen als der operative Eingriff, der ja auch immer ein gesundheitliches Risiko darstellt. Bei der Laserentfernung von Tätowierungen bleibt man in jedem Fall auf den Kosten sitzen. Nur in wenigen Ausnahmefällen werden die Kosten auch übernommen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 20. Februar 1993 (Az.: 1 RA 14/92) dazu folgendes festgestellt: „Liegt eine psychische Störung vor, so ist sie mit den Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu behandeln. Jedenfalls umfasst die Leistungspflicht der Krankenkasse nicht die Kosten für operative Eingriffe in einen regelrechten Körperzustand, um auf diesem Wege eine psychische Störung zu beheben oder zu lindern.
Dies gilt selbst dann, wenn wegen der krankheitsbedingten Ablehnung der psychiatrischen, psychotherapeutischen Behandlung keine andere Möglichkeit der ärztlichen Hilfe besteht. Bei psychischen Störungen, die als Dysmorphophobie einzustufen sind, ist eine ästhetische Operation in jedem Falle sogar kontraindiziert…“
Bei Narben beispielsweise können höchstens bei einer Funktionsbehinderung oder bei Entstellung sowie bei psychosozialen Problemen im Kindesalter die Kosten bei der Kasse geltend gemacht werden. Operationen, die dagegen nur durchgeführt werden, um dem Schönheitsideal eher zu entsprechend, müssen in jedem Fall aus eigener Tasche bezahlt werden. Nur wenn gesundheitliche Probleme mit einher gehen, kann das Fett absaugen (Ausnahme: Adipositas), Lifting (Ausnahme: Oberliderschlaffung mit Gesichtsfeldeinschränkung ab 10 Grad bei Blick nach oben) oder Nasenkorrektur (Ausnahme: Entstellung nach Unfall oder Tumor oder Atemprobleme) auch von der Kasse übernommen werden.
Gerade Gesichtsoperationen sind enorm schwierig, da man schnell das Gegenteil erreicht. Hier sollte man in jedem Fall einen Fachmann bzw. eine Fachfrau mit viel Erfahrung konsultieren, um im Spiegel später keine unliebsame Überraschung zu erleben. Hier ist es wichtig, sich erst einmal einen Überblick über verschiedene Chirurgen zu verschaffen. Erste Kontakte kann man im Internet suchen oder man trifft sie in sozialen Medien. So ist die Expertin für Lidplastiken, Facelift und Faltenbehandlung Dr. med. Mariam Omar ist auf Facebook zu finden.
Teilweise kann es sich trotzdem lohnen, so einen Eingriff vornehmen zu lassen. Denn Menschen, die dem Schönheitsideal eher entsprechen, haben Umfragen zu folge bessere Chancen, einen Job zu finden. Zudem erhöht sich das Selbstbewusstsein, wenn man mit dem eigenen Äußeren zufrieden ist. Dieses Selbstbewusstsein macht sich dann bei Vorträgen, Sitzungen oder bei Gesprächen mit den Vorgesetzten positiv bemerkbar.
Etwas anders sieht es bei Arbeitsunfällen aus. Bei einer medizinischen Notwendigkeit übernimmt die Berufsgenossenschaft in jedem Fall die Kosten. Ansonsten wird auch hier gelten, dass eine Operation nicht bezahlt wird, wenn nur das Aussehen davon betroffen ist. Ob und wenn ja welche Kosten übernommen werden, muss dann im Einzelfall geprüft werden.