Raucherpause als Kündigungsgrund
23. September 2009 von Riedel
Wer raucht, ohne sich auszustempeln, riskiert seine Kündigung. Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Angestellten rechtskräftig ist, die sich trotz Ermahnung bei einer Raucherpause nicht ausgestempelt hatte.
Dass Rauchen ungesund ist, muss man niemandem mehr erklären. Aber nicht nur die Gesundheit leidet unter der Zigarettensucht. In Duisburg verlor eine Angestellte ihren Job, weil sie sich trotz mehrfacher Ermahnung in der Raucherpause nicht ausgestempelt hatte. Das Arbeitsgericht Duisburg hat nun entschieden, dass diese Kündigung rechtskräftig ist.
Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin zurück. Diese hatte mehrfach Raucherpausen eingelegt, ohne sich zuvor auszustempeln. Und obwohl sie deswegen mehrfach abgemahnt wurde, verzichtete sie weiterhin darauf, dies bei der Zeiterfassung zu tun.
Mehrfache Abmahnungen
2008 war die Arbeitnehmerin bereits mehrfach abgemahnt worden, weil sie auf das von der Firma vorgeschriebene Ausstempeln verzichtet hatte, wenn sie eine Raucherpause einlegte. Als die Frau nun drei Tage in Folge wieder ihre Qualm-Pausen einlegte, ohne sich auszustempeln, wurde es ihrem Arbeitgeber zu viel und setzte die Frau fristlos für die Tür.
Gravierende Vertragsverletzung
Das Arbeitsgericht Duisburg gab der Firma jetzt Recht, da im wiederholten Fall des Verstoßes die Kündigung gerechtfertigt sei. Denn bereits der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung ist eine gravierende Vertragsverletzung, so das Arbeitsgericht.
Rauchen kann also grundsätzlich schädlich sein, auch abseits der gesundheitlichen Folgen.
Foto: stixl1967 auf pixelio.de
[…] um einen Kaffee zu holen. Vielmehr kann man solch eine sogar als Kündigungsgrund ansehen, wie Christian Riedel schreibt. Außerdem ist es einfach nich gerecht den Nichtrauchern gegenüber, wenn den […]