Schluss mit arbeiten – Was heißt erwerbsunfähig?
17. Juni 2011 von Riedel
Die Steigerung von berufsunfähig heißt erwerbsunfähig. Gegen diese sollte man sich in jedem Fall absichern. Aber was heißt erwerbsunfähig genau?
Wer berufsunfähig ist, kann seinen Job nicht mehr ausüben. Dennoch kann man in einer Branche weiterhin für seinen Lebensunterhalt sorgen. Anders ist es bei der Erwerbsunfähigkeit. Bei dieser wird man nie wieder seine eigenen Brötchen verdienen können.
Ob nun gesundheitliche oder psychische Faktoren schuld sind, ist unwichtig. Wichtig ist bei der Erwerbsunfähigkeit nur, dass ein Mediziner bescheinigt, dass man aufgrund seines Gesundheitszustandes nie wieder arbeiten kann. Eine temporäre Erwerbsunfähigkeit, beispielsweise bei einem Unfall, zählt also nicht dazu. Dies ist der große Unterschied zur Berufsunfähigkeit, bei der man auch in einem anderen Job weiter arbeiten kann. Eine große Rolle spielt das auch bei der Rente. Die wird ohne eine entsprechende Versicherung nur vorzeitig bezahlt, wenn der Betroffene komplett erwerbsunfähig ist und dies auch medizinisch bestätigt ist.
Was heißt erwerbsunfähig?
Erwerbsunfähig ist jemand, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes zeitlich unabsehbar keine, oder nur noch geringe Einkünfte (bis 1/7 der monatlichen Bezugsgröße § 18 SGB V) aus seiner Erwerbstätigkeit erzielen kann. Was einfach klingt, ist gerade bei Selbständigen aber oft schwierig zu beurteilen.
Erwerbsunfähigkeit darf hier nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt werden. Auch bei einer langen Arbeitsunfähigkeit, beispielsweise einen schweren Unfall oder psychischen Problemen, muss noch keine Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Denn die bescheinigte Erwerbsunfähigkeit ist unumkehrbar, während bei einer Arbeitsunfähigkeit davon auszugehen ist, dass der Betroffene wenn vielleicht auch erst nach einigen Jahren trotzdem irgendwann auf den Arbeitsmarkt zurückkehren kann.
Was zahlt die Versicherung?
Natürlich kann man sich gegen die Erwerbsunfähigkeit auch versichern. Sofern nicht gesondert versichert, zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV) aber nur bei einer 100prozentigen Invalidität. Hier kann man über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, die in der Regel bereits ab einer Invalidität von 50 Prozent greift. Daher ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Regel auch deutlich günstiger, da diese wirklich nur im schlimmsten Fall der Fälle benötigt wird.
Für wen ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Dennoch macht es für einige Berufsgruppen Sinn, sich gegen die Erwerbsunfähigkeit versichern zu lassen. Vor allem die Menschen sollten sich schützen, die keinen oder noch keinen Beruf ausüben. Dazu gehören beispielsweise Studenten, Auszubildende oder Hausfrauen. Diese können eine Berufsunfähigkeit in der Regel gar nicht oder zumindest nur sehr schwer nachweisen. Hier kann es sich lohnen, weniger Geld für einen absoluten Schutz statt mehr Geld für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auszugeben, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht greift.
Erwerbsunfähigkeit bei Selbständigen
Auch Selbständige haben dieses Problem. Denn in vielen Fällen könnte die Tätigkeit so umgestellt werden, dass trotz gesundheitlicher Probleme weiterhin das Ausüben einer selbständigen Tätigkeit möglich ist. Zudem könnte ein Angestellter die von der Berufsunfähigkeit betroffene Tätigkeit übernehmen. Insofern wird bei Selbständigen eine Berufsunfähigkeit oft nur anerkannt, wenn auch eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Auch Berufstätige wie Dachdecker (Sturzgefahr), Musiker (Hörschäden) oder Fotografen, die von den Versicherungen als besonders risikoreich eingestuft werden, haben oft keine Wahl, als sich gegen die Erwerbsunfähigkeit zu versichern, da aufgrund des hohen Berufsrisikos ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung meistens abgelehnt wird. Für sie ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch besser als eine Unfallversicherung, die ja nur bei einem Unfall greift.
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