Schutzkleidung im Winter
6. November 2013 von Riedel
Wenn es draußen kalt und dunkel wird, steigt auch die Unfallgefahr bei Tätigkeiten im Freien. Auf nassem Laub steigt die Rutschgefahr, man wird durch die früher einsetzende Dunkelheit schlechter gesehen, das feuchtkalte Klima erhöht die Grippegefahr und spätestens wenn es friert, sind Unfälle vorprogrammiert. Hier ist eine spezielle Schutzkleidung angebracht.
Natürlich ist so eine Schutzkleidung immer wichtig, wenn man in entsprechenden Jobs tätig ist. Schutzkleidung ist nicht nur wichtig, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, jedem Mitarbeiter bei einer entsprechenden Tätigkeit entsprechende Kleidung, Helm und Schuhe zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer hingegen ist verpflichtet, diese Kleidung auch zu tragen. Ohne die vorgeschriebene Schutzkleidung kann im Falle des Falles sogar der Versicherungsschutz verfallen. Dann muss man im Extremfall sogar sämtliche Behandlungskosten selber tragen.
Schlechtes Wetter – gute Kleidung
„Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung.“ Ganz so einfach, wie es uns dieser Spruch weismachen will, ist es im wirklichen Leben nicht. Gerade wenn es draußen regnet und stürmt oder das Thermometer mehrere Grad unter Null anzeigt, möchte man mit Sicherheit lieber im warmen Büro arbeiten, als draußen auf der Baustelle zu stehen. Ein Job im Freien birgt bei solch einem Wetter ein höheres Krankheits- und Unfallrisiko. Aber genau dann ist entsprechend Schutzkleidung, die einen gegen Wind und Wetter abschirmt, ein absolutes Muss.
Was trägt man
Was genau der Arbeitgeber stellen muss, wird im Anhang der Arbeitsstättenverordnung als „Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten“ beschrieben. Schützenswert ist, wer auf „nicht allseits umschlossenen und im Freien liegende Arbeitsstätten“ tätig ist. Auch für Baustellen gibt es gesonderte Vorschriften. In diesen Punkten ist genau geregelt, welche Schutzkleidung vorgeschrieben ist und welche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ein Arbeitgeber ergreifen muss.
Klar ist, dass die Kleidung vor Wind, Nässe und Kälte schützen muss. Das gilt auch für die Füße. Gefütterte Arbeitsschuhe gehören daher zum Standard der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Eine gefütterte Jacke reicht im Winter in der Regel nicht aus. Arbeitet man beispielsweise auf einer Baustelle, muss die Winterjacke auch mit entsprechenden Warnschutzfunktionen ausgestattet sein, also beispielsweise Reflektoren haben. Gleichzeitig muss die PSA natürlich weiterhin gegen andere Gefahren wie Stäuben, Flammen, Funken oder Gefahrstoffen schützen. Eine gute Übersicht über die Auswahl, die korrekte Benutzung und den Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands der schützenden Ausrüstung bietet die BGR 189: „Benutzung von Schutzkleidung“.
Schutzausrüstung mieten
Neue Schutzausrüstung ist oft teuer, gerade wenn man viele Mitarbeiter ausrüsten muss. Ist ein Projekt zeitlich begrenzt, würde es sich kaum lohnen, für jeden Angestellten eine eigene Schutzausrüstung zu kaufen. Entsprechend verzichten einige Arbeitgeber darauf und hoffen, dass ihren Beschäftigten nichts passiert. Das ist nicht nur unmoralisch, sondern auch grob fahrlässig, zumal man mittlerweile eine entsprechende Schutzausrüstung mieten kann. Die Ausrüstung zur Miete entspricht dabei dem neuesten Stand, wird regelmäßig gewartet und gepflegt, sodass man gerade bei einem zeitlich befristeten Projekt seine Mitarbeiter mit gutem Gewissen an die frische Luft schicken kann.