Arbeitnehmer in der Pflicht – die wichtigsten Arbeitnehmerpflichten
5. April 2011 von Riedel
Ein Arbeitnehmer hat Rechte aber auch Pflichten. Dabei muss er nicht nur seine Arbeit vertragsgemäß erledigen. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Arbeitnehmerpflichten.
Die Basis für Ihre Beschäftigung bildet zunächst der Arbeitsvertrag, in dem die genauen Arbeitnehmerpflichten festgehalten sind. Ein Verstoß gegen diesen Vertrag kann zu einer Abmahnung, in schweren Fällen sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Weiter legen die gesetzlichen Regelungen, der Tarifvertrag und die jeweilige Betriebsvereinbarung Ihre genauen Arbeitnehmerpflichten fest.
Die Hauptpflichten
Wenn Sie zu den Arbeitnehmern gehören, wird es keine Überraschung sein, dass Sie Ihre Arbeit oder die Dienstleistung gemäß ihren Kräften und Fähigkeiten so gut es geht erledigen müssen. Schließlich werden Sie auch dafür bezahlt. Daher ist dies auch ihre erste Arbeitnehmerpflicht. Dazu gehört ebenfalls, Fehler so gut es zu vermeiden. Entsprechend haben Sie dafür den Anspruch, ihren Lohn in voller Höhe pünktlich zu bekommen.
Der Unterscheid Arbeitnehmer – freie Mitarbeiter
Im Gegensatz zu freien Mitarbeitern oder externen Zulieferern werden Sie als Angestellter für Ihre Arbeit, nicht jedoch für das Ergebnis bezahlt. Sie liefern Ihre Dienste ab, unabhängig vom Erfolg. Dies unterscheidet Sie von Selbständigen, die in der Regel für das Ergebnis bezahlt werden, unabhängig davon, wie lange Sie für diese Arbeit benötigen. Ob Sie Ihre Pflichten erfüllt haben, hängt von der so genannten individuellen Normalleistung ab, So würde im Extremfall auch ein Arbeitsgericht entscheiden.
Dabei ist entscheidend, dass Sie auch wirklich mit vollem Einsatz an die Arbeit gehen. Wenn Sie bewusst einen Teil Ihrer Fähigkeiten zurück halten oder während der Arbeitszeit andere Dinge erledigen, wäre das ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Im Gegenzug darf der Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass Sie über Ihre Kräfte hinaus tätig sind.
Persönlicher Einsatz
Eine weitere Arbeitnehmerpflicht ist es, dass Sie persönlich Ihre Arbeit abliefern. Es ist nicht erlaubt, einen Stellvertreter zur Arbeit zu schicken und Zuhause die Füße hochzulegen. Dafür müssen Sie auch im Krankheitsfall nicht für einen adäquaten Ersatz sorgen.
Muss ich dem Chef gehorchen?
Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber ist eine Selbstverständlichkeit. Dazu gehört auch, den Weisungen des Vorgesetzten Folge zu leisten und sich an Anweisungen zu halten. Denn der Arbeitgeber hat ein so genanntes Weisungs- und Direktionsrecht. Der Chef darf also im gewissen Rahmen bestimmen, wie und wo er Sie im Betrieb einsetzen will, solange er dadurch nicht gegen den Arbeitsvertrag verstößt.
Diesem Weisungs- und Direktionsrecht sind aber Grenzen gesetzt. So kann der Arbeitgeber nicht verfügen, dass Sie an einem beliebigen Ort im In- oder Ausland eingesetzt werden, sofern dies natürlich nicht entsprechend vertraglicht festgelegt wurde. In diesem Fall wäre aber auch eine Versetzung legal. Ansonsten können Sie sich mit guten Chancen gegen eine etwaige Versetzung wehren, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Allerdings kann der Arbeitgeber auch eine Vertragsänderung ankündigen. Ob Sie diese auch unterschreiben, hängt von Ihnen ab. Ein Kündigungsgrund wäre eine Weigerung, diese Änderung zu unterschreiben, in der Regel nicht.
Grundsätzlich gilt: je flexibler der Arbeitsvertrag und je weniger klare Regelungen festgehalten sind, desto mehr Möglichkeiten hat Ihr Chef, Ihre Arbeit zu beeinflussen, beispielsweise Ihren Tätigkeitsbereich oder Ihren Arbeitsplatz zu ändern. Dabei muss er natürlich die allgemein gültigen Regelungen berücksichtigen.
Arbeitnehmerpflichten: Selbstverständliches
Selbstverständliche Dinge müssen im Arbeitsvertrag nicht festgehalten werden. Zu diesen Faktoren zählen alle Verhaltensweisen, die zu einem konfliktfreien Zusammenleben gehören. Pünktlichkeit, Höflichkeit, Sauberkeit oder Zuverlässigkeit können vom Arbeitgeber vorausgesetzt werden und müssen daher nicht explizit im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
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