Das optimale Arbeitsklima – wie kalt darf es im Winter am Arbeitsplatz sein?
17. Dezember 2010 von Riedel
In den letzten Wochen haben wir schon einen kleinen Eindruck bekommen, was uns in den kommenden Monaten bevorsteht. Meteorologen sagen einen langen und kalten Winter voraus. Wenn es draußen bitterkalt ist, ist es im Büro oft schwer, die richtige Temperatur zu finden. Schnell heizt man zu viel oder zu wenig aber was ist die beste Temperatur zum Arbeiten?
Wenn das Thermometer draußen wieder einmal Minustemperaturen im zweistelligen Bereich anzeigt, bleibt einem nichts anderes übrig, als die Heizung anzuwerfen. Das Problem dabei ist, dass die Heizung oft auch die Luft austrocknet. Darunter leiden auch die Schleimhäute und man steckt sich schneller mit Grippe oder Erkältung an. Heizt man zu wenig, sitzt man zitternd am Schreibtisch und ohne Jacke wäre man schon lange festgefroren. Es ist schwierig, hier ein gesundes Mittelmaß zu finden. Vor allem wenn der Chef Heizkosten sparen will.
Grundsätzlich gibt es keine konkrete gesetzliche Regelung, wie warm bzw. wie kalt es am Arbeitsplatz sein darf. Gemäß § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften zur Arbeitsleistung so einrichten und unterhalten, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie die Natur der Dienstleistung es gestattet. Welche Temperaturen am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer/-innen geeignet und welche Temperaturen noch zumutbar sind, wird durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit der hierzu erlassenen Arbeitsstättenregel ASR A3.5 – Raumtemperatur – (ASR) geregelt.
Gemäß § 3 Abs. 1 ArbStättVO in Verbindung mit Ziffer 3.5 ihres Anhangs muss in Arbeitsräumen „eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ bestehen. Das heißt, dass bei einer sitzenden Tätigkeit ohne körperliche Belastung rund 20 Grad herrschen sollten. Bei hoher Belastung noch mindestens 12 Grad. In Gemeinschaftsräumen sind 21 Grad das Minimum, in Waschräumen sogar 24 Grad.
Allerdings hat man als Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf die Einhaltung der Temperaturen, auch wenn ein gutes Arbeitsklima im Sinne des Chefs liegen sollte. Nur in Ausnahmefällen und bei einem bestehenden gesundheitlichen Risiko, kann man aufgrund von Kälte die Arbeit niederlegen. Aber bevor man das macht, sollte man dann doch beim Chef vorstellig werden.
Foto: recki54 auf pixelio.de
Wir arbeiten an einem Flughafen, direkt neben der Drehtür in einem offenen Bereich. Der Flughafen spricht von angenehmen Mantelklima welches bei 14° liegt. Durch Erfahrungswerte kann ich Ihnen jedoch sagen das die Tür jede Minute mindestens einmal geöffnet wird und dadurch immer Straßenkälte einströmt. Wir sitzen hier 8 Stunden in der Kälte. Der Vermieter bietet gegen teuer Geld Heizgeräte an die wiederrum sehr teuer Strom verbrauchen. Was tun? Mietminderung einfordern?
Leider bin ich kein Experte für Arbeitsrecht. Aber in jedem Fall würde ich einen Gutachter beauftragen, der klären kann, ob die vom Vermieter angegebene Temperatur auch tatsächlich der Realität entspricht.
ich arbeite in einem Betonwerk, 5 grad in der halle, die putzerkollegen arbeten draussen bei Minus. Geht?geht