Nebenpflichten für Arbeitnehmer (Teil 1)
18. April 2011 von Riedel
Ein Arbeitnehmer hat Rechten und Pflichten. Neben den Hauptpflichten, die ich Ihnen bereits vorgestellt habe, gibt es auch einige Nebenpflichten, die ein Arbeitnehmer erfüllen muss.
Die Hauptpflicht jedes Arbeitnehmers ist es, seinen Arbeitsvertrag zu erfüllen und seinen Aufgabenbereich entsprechend seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erfüllen. Neben den Hauptpflichten gibt s noch einige Nebenpflichten, die fast ebenso wichtig sind. Hält man sich nicht an die Nebenpflichten, ist eine Abmahnung, im Härtefall sogar eine Kündigung rechtmäßig. Die Nebenpflichten sind in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Den kennt aber kaum jemand auswendig. Daher finden Sie hier noch einmal kurz zusammengefasst die wichtigsten Nebenpflichten.
1. Treue- und Verschwiegenheitspflicht
Sie sind Ihrem Arbeitgeber zur Treue und Verschwiegenheit verpflichtet. Daher dürfen Sie kein Insiderwissen weitergeben, was dem Ruf oder der Kreditwürdigkeit des Arbeitgebers schaden könnte. Das gilt sowohl für Tatsachen wie auch für Gerüchte und Unwahrheiten. Dabei gilt, dass der Arbeitgeber nicht willkürlich die Geheimhaltung von Tatsachen verlangen kann. Dies gilt nur, wenn er ein nachvollziehbares, berechtigtes Interesse daran hat oder eben Schaden durch eine Weitergabe entstehen könnte.
Gibt man Insiderwissen unberechtigt weiter, kann das sogar strafrechtlicht verfolgt werden. Dies trifft dann zu, wenn der Arbeitnehmer Fakten an Dritte weitergibt, die diesem einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem eigentlichen Arbeitgeber einbringt. Auch aus Eigennutz oder um dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen, darf kein Wissen weitergegeben werden. Zu diesem Wissen zählen beispielsweise Bilanzen, Kreditwürdigkeit, Kundenlisten, Preislisten, technisches Wissen oder geplante Neuerungen.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt aber nicht bei recht- oder sittenwidrigen Verhalten des Arbeitgebers. Diese können bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Dabei müssen die Vorwürfe gerechtfertigt sein.
2. Schmiergeldverbot
Als Arbeitnehmer dürfen Sie von Kunden oder Zulieferern kein Geld, Gegenstände, Reisen oder andere Vorteile annehmen, die diese in der Absicht verteilen, selber einen Vorteil daraus zu ziehen oder Sie zu einem pflichtwidrigen Verhalten zu bewegen. Auch „Dankeschöns“ für ein mögliches Fehlverhalten müssen in jedem Fall ausgeschlagen werden. Ausgenommen sind hier Bagatellgeschenke wie Kalender oder Einladungen zu einem Geschäftsessen.
3. Wettbewerbsverbot
Zu den Nebenpflichten jedes Arbeitnehmers gehört, dass er weder für einen direkten Konkurrenten tätig ist, noch selber ein direktes Konkurrenzunternehmen aufbaut und dabei von seinem gewonnenen Insiderwissen profitiert. Dieses Verbot endet allerdings mit der Beendigung des Arbeitsvertrags. Allerdings besagt der Vertrag oft, dass der ehemalige Mitarbeiter sich bis zu zwei Jahre nicht in derselben Branche selbständig machen darf. So eine Abmachung muss aber schriftlich fixiert sein und mit einer entsprechenden Entschädigung vergütet werden.