Privatjob in der Krankenzeit: Ist eine Kündigung rechtens?
6. August 2010 von Riedel
Wenn man krank geschrieben ist, geht man im Normalfall nicht arbeiten. Aber was passiert, wenn man trotz Krankschreibung einem Privatjob nachgeht und von einem Kollegen beispielsweise in einer anderen Berufskleidung gesehen wird und dies dem Chef berichtet. Ist eine Kündigung in diesem Falle rechtens?
Auch wenn man einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer bei einem Privatjob erwischt, darf man ihm nicht ohne weiteres kündigen. So lautet ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Die Kündigung ist nicht rechtes auch wenn der Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat.
Korrekt wäre, den Arbeitnehmer zunächst abzumahnen. Erst beim zweiten Mal ist eine fristlose Kündigung zulässig, so das Urteil des LAG.
Damit reagierte das LAG auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Mainz und hob dieses auf. Das Mainzer Arbeitsgericht gab einem Arbeitgeber recht, der seinen Angestellten fristlos entlassen hatte. Der Mann hatte trotz Krankschreibung für die Firma seiner Frau auf einer Baustelle gearbeitet.
Ganz im Gegenteil zum Arbeitsgericht hielt das LAG die Reaktion des Arbeitgebers für unangemessen. Ein Mitarbeiter hat zwar die Pflicht, alles zu tun, um schnell wieder gesund zu werden. Wenn er dies nicht tut, hat er seine vertraglichen Pflichten verletzt. Insofern ist das Verhalten des Arbeitgebers nachvollziehbar, da der Kläger dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Laut Mainzer Richter ist eine fristlose Kündigung dennoch in solchen Fällen meist unverhältnismäßig.
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