Recht: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Hitzeschutz
16. Juli 2010 von Riedel
Bei Außentemperaturen von teilweise über 35 Grad herrschen auch in vielen Büros tropische Temperaturen. Damit die Arbeitnehmer nicht davon schmelzen, müssen Arbeitgeber auf den Hitzeschutz achten.
Ganz Deutschland stöhnt über die Hitzewelle. In Büros versucht man, sich mit Ventilatoren, Klimaanlagen und kühlen Getränken abzukühlen. Doch wehe, der Ventilator bricht wegen Überlastung zusammen. Dann bildet sich schnell zu den Füßen ein See aus Schweiß. Und es bleibt die Frage: Wer kauft den neuen Ventilator?
Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern am Montag betonte, haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Hitzeschutz. Es ist schließlich auch nicht zu erwarten, dass Arbeitnehmer bei 35 Grad noch konzentriert und produktiv sind. Das Landesamt meint dazu, dass Arbeitgeber gerade bei hochsommerlichen Temperaturen auf die Gesundheit ihrer Angestellten zu achten haben. „Bei über 30 Grad Celsius sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“, hieß es aus der Rostocker Behörde.
Büros abkühlen
Wie der Hitzeschutz aussieht, bleibt den Arbeitgebern überlassen. Beispielsweise können sie die Arbeitsräume mit Ventilatoren, Klimaanlagen, Jalousien oder Sonnenschutzfolien ausstatten. Zudem sollten die Räumlichkeiten morgens gründlich gelüftet werden. Auch Gleitzeit-Regelungen können dazu beitragen, dass die Belegschaft nicht in der größten Mittagshitze arbeiten muss. Bei Bürotemperaturen über 26 Grad müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Temperaturen ab 35 Grad sind nicht zum Arbeiten geeignet, betont die Behörde.
Kleiderordnung vergessen
In vielen Büros herrscht eine strenge Kleiderordnung. Doch bei großer Hitze sollten Arbeitgeber auch einmal großzügig sein und die Ordnung etwas lockern und sich nicht akribisch an die Vorgaben halten. Schließlich trägt ein starkes Schwitzen der Angestellten nicht unbedingt zu einem guten Büroklima oder einem positiven Bild bei den Kunden dar. Doch bevor man sich in Bermudas und Hawaiihemd an den Schalter stellt, sollte man diesen Punkt vorher mit dem Chef absprechen.
Besonders problematisch ist es bei Menschen, die unter dem freien Himmel in der prallen Sonne arbeiten müssen. Dann ist ein Sonnenschutz Pflicht und in der größten Mittagshitze ist es besser, mit dem Chef vorher abzuklären, ob und wenn ja wann und wie gearbeitet werden muss. Schließlich soll die Sonne keine größeren Schäden verursachen.
Foto: frablende auf pixelio.de
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Recht auf #Hitzeschutz …
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