Richtig krankschreiben – zu krank für den Arzt
22. April 2016 von Riedel
Wer krank wird, muss sich am gleichen Tag bei seinem Arbeitgeber krank melden. Zumindest in der Theorie. Aber was ist, wenn man zu krank ist, um zum Arzt zu gehen. Diese Frage hat mir mein Leser Thomas gestellt. Aber wahrscheinlich haben sich schon viele gefragt, wie man sich hier richtig verhält.
Zum besseren Verständnis hier die direkte Frage von Thomas:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie komme ich (als Arbeitnehmer) zu einer Krankmeldung für den Arbeitgeber, wenn ich
mich über mehr als zwei Tage so schlecht fühle, dass ich nicht zum Arzt gehen kann, sozusagen „transportunfähig“ bin?
Dies kam bereits vor, als ich einmal Brech-Durchfall hatte. Ich habe die notärztliche STelle in Frankfurt angerufen, die mich erst zum notärztlichen Zentrum in der STadtmitte zitieren wollten. Erst nach ausführlicher Schilderung meines Zustands haben sie „ausnahmsweise“ mir einen Notarzt ins Haus geschickt (er kam nach ca. einer halben STunde). Dieser Notarzt konnte mir aber auch keine Krankmeldung ausstellen, sondern lediglich einen „Brief“ für meinen Hausarzt. Bei schweren Krankheiten (z.B. 40 Grad Fieber) bin ich bisher nie am ersten Tag meiner Krankheit zum Hausarzt gegangen. Es war unmöglich. Ich habe mich zu schlecht gefühlt. Erst am zweiten Tag habe ich mich mit Hängen und Würgen zum Arzt geschleppt, der mich dann rückwirkend krank geschrieben hat (geht aber nur einen Tag). Wie kann ich als anständiger Arbeitnehmer diese Strapazen vermeiden wenn der Hausarzt keine Hausbesuche macht?
Vielen Dank für eine „praktische“ Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Grundsätzlich ist dieser Fall tatsächlich etwas schwierig. Rein rechtlich ist man meines Wissens verpflichtet, umgehend einen Arzt aufzusuchen, um eine Krankschreibung zu bekommen. Sollte man keinen Termin bekommen oder eben wie in diesem Fall zu krank sein, um zum Arzt zu gehen, muss man das so schnell es geht nachholen. Einige Ärzte machen auch Hausbesuche, was allerdings schwierig sein kann, je nachdem wo man wohnt, da viele Ärzte ohnehin überfordert sind und keine Zeit für Hausbesuche aufbringen können.
Lange galt die Regelung, dass man erst am vierten Tag der Krankheit eine Krankschreibung vorlegen muss. Allerdings kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Krankmeldung schon am ersten Tag eingereicht werden muss. Hier sollte man seinen Arbeitsvertrag prüfen.
In der Regel kann ein klärender Anruf beim Arbeitgeber hier viele Probleme verhindern. Später kann der Arzt auf der Krankmeldung eine Transportunfähigkeit aufgrund der Beschwerden auch bescheinigen.
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