Was darf man, was nicht? Fakten übers private Surfen am Arbeitsplatz
20. September 2010 von Riedel
Wer während der Arbeitszeit das Internet zu privaten Zwecken nutzt, riskiert eine Kündigung oder zumindest eine Abmahnung. Dabei gibt es durchaus Dinge am Rechner, die man auch am Arbeitsplatz erledigen darf. Hier finden Sie einige wichtige Fakten über privates Surfen im Job.
Viele Arbeitnehmer checken am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit die privaten E-Mails, machen schnell eine Überweisung oder schauen, was sportlich so in der Welt passiert ist. Sehr zum Unmut des Chefs. Schließlich ist man nicht produktiv, wenn man privat im Netz surft. Der Computer ist auch nicht zum privaten Vergnügen, sondern für die Arbeit da. Aber was darf man nun und was nicht?
Für jeden Arbeitnehmer ist in erster Linie wichtig, dass man seinen Job macht. Auf „Jura“ heißt das, man muss seinen vertraglichen Pflichten nachkommen. Spätestens hier unterscheidet sich die Meinung vieler Chefs von denen ihrer Angestellten. Was für den Angestellten ein „nur kurz mal schauen“ ist, ist für den Chef eine Verschwendung von Arbeitszeit. Was das private Surfen während der Arbeit angeht, herrschen noch viele Missverständnisse.
In kaum einer Firma ist die private Internetnutzung komplett verboten. Insofern droht auch niemand die direkte Kündigung, wenn man 2 Minuten am Tag darauf verwendet, seine E-Mails oder den Kontostand zu checken. Schwieriger wird es, wenn die Angestellten diese Erlaubnis missbrauchen, um stundenlang private Dinge im Netz zu erledigen.
Die wichtigsten Fakten zum privaten Internet-Nutzung:
Wenn der Arbeitgeber strikt verbietet, private E-Mails während der Arbeit zu schreiben oder zu lesen, ist das normalerweise auch so. Nur im Notfall, wenn beispielsweise ein Krankheitsfall in der Familie herrscht, sind private Mails erlaubt. Auch eine Nachricht an den Partner, dass man sich verspäten wird, kann man nicht strikt verbieten.
Schreibt man private E-Mails, darf der Chef nicht kontrollieren, was man geschrieben hat. Für sämtliche Accounts gilt das Persönlichkeitsrecht. Eine Überprüfung ist nur in begründeten Verdachtsmomenten möglich, eine dauerhafte Überwachung streng verboten.
Ist es per Arbeitsvertrag verboten, das Internet zu privaten Zwecken zu nutzen, ist es keine Bagatelle, wenn man gegen dieses Verbot verstößt. Es kann eine Abmahnung, sogar eine fristlose Kündigung drohen.
Auch wenn man nebenher arbeitet, ist es nicht erlaubt, nebenher Webradio zu hören, einen Livestream zu schauen oder mit einem Freund zu chatten. Da man dadurch abgelenkt wird, ist die „absolute Pflichterfüllung“ seinem Arbeitgeber gegenüber nicht gewährleistet.
Ist das private Surfen lange erlaubt oder zumindest geduldet, darf es vom Arbeitgeber nicht spontan verboten werden. Dieses „Gewohnheitsrecht“ darf nicht eigenmächtig aufgehoben werden.
Natürlich darf man, auch wenn das private Surfen erlaubt ist, nicht jede Seite besuchen. Seiten mit pornografischem oder sogar illegalem Inhalt sind am Arbeitsplatz generell verboten, da sie dem Ansehen der Firma schaden können.
Was Viren angeht, die man sich im Internet holen kann, so hängt die Schuldfrage davon ab, ob man fahrlässig gehandelt hat. Finden sich die Viren, Trojaner oder ähnliche Schädlinge im E-Mail-Anhang eines Kunden, so ist der Arbeitnehmer natürlich nicht dafür verantwortlich. Holt man sich die Computer-Schädlinge auf einer Seite, die man aus privaten Zwecken besucht hat, so kann man durchaus dafür verantwortlich gemacht werden.
Bei illegalen Downloads (Musik, Filme,…) aus dem Internet, haftet zunächst der Inhaber, also die Firma bzw. der Chef. Doch dem wird es in der Regel nicht schwer fallen, bis er herausfindet, wer den illegalen Download gestartet hat.
Auch wenn internettaugliche Computer im Büro stehen heißt das nicht, dass man auch privat surfen kann. Auch wenn kein explizites Verbot besteht. Die Computer werden einem in erster Linie als Arbeitsmaterialien für Arbeitszwecke zur Verfügung gestellt. Insofern ist es besser, mit dem Chef abzuklären, ob und wie lange man den Computer für private Zwecke nutzen darf.
Übrigens: Auch wenn, wie eine Studie der Universität von Maryland ergeben hat, bei einer Freigabe des Internets jeder Nutzer rund 3,9 Stunden pro Woche das Internet für private Zwecke nutzt, leidet die Produktivität nicht darunter. Denn diese Angestellten waren eher bereit, Überstunden zu leisten. Zudem arbeiteten sie als Gegenleistung freiwillig in ihrer Freizeit rund 5,9 Stunden pro Woche.
Foto: zwillingsbruder auf pixelio.de
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