Weitere Nebenpflichten für Arbeitnehmer (Teil 2)
19. April 2011 von Riedel
Neben der Verschwiegenheitspflicht und dem Wettbewerbsverbot, gibt es noch weitere Nebenpflichten, die ein Arbeitnehmer erfüllen muss.
1. Umgang mit Materialien und Werkzeugen
Materialien, die einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, müssen pfleglich behandelt werden. Darauf hat der Arbeitgeber ein volles Recht. Dies beinhaltet sowohl direkte Arbeitsmaterialien, aber auch Maschinen, Werkzeug, Fahrzeuge, Produktionsteile und sonstige Arbeitsmittel. Auch Computer, Firmenhandys, Mobiliar und die Gemeinschaftsräume müssen vom Arbeitnehmer pfleglich behandelt werden. Bei Verstößen kann ein notwenig gewordener Ersatz dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt werden.
2. Informationspflicht
Sofern es vom Arbeitgeber verlangt wird, müssen Sie über Ihre Arbeit jederzeit Bericht erstatten, beispielsweise über Kundenkontakt oder den Fortschritt bei einer aktuellen Aufgabe. Weiter sind Sie verpflichtet, den Arbeitgeber über Gegenstände, die Sie für Ihre Arbeit benötigen und angefordert haben, entsprechend zu unterrichten.
Sofern Sie über Nachlässigkeiten, Fehlverhalten oder Straftaten von Kollegen erfahren, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nur in Kenntnis setzen, wenn Ihre Tätigkeit der Aufsicht oder Kontrolle im Unternehmen dient.
3. Anzeige drohender Schäden
Zur Sorgfaltspflicht gehört ebenfalls, drohende Schäden direkt und frühzeitig anzuzeigen, sofern die Schäden den betrieblichen Ablauf behindern könnten. Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert informieren, damit dieser entsprechend Abhilfe schaffen kann.
4. Weitere Nebenpflichten
Auch ohne direkt angeführt zu werden, gehören weitere Nebenpflichten zu Ihrem Arbeitsvertrag. Diese Nebenpflichten sind so selbstverständlich, dass sie nicht extra aufgeführt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Sie haben Sorge zu tragen, dass Sie beispielsweise Schlüssel zum Büro oder vertrauliche Unterlagen nicht öffentlich zugänglich machen oder ganz verlieren. Auch die Überwachungspflicht als Schichtleiter, Meister oder Vorgesetzter gehört zu diesen Nebenpflichten. Weiter müssen Sie sich natürlich an die allgemeinen Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften halten.