Zocken im Büro – Was ist erlaubt?
5. August 2014 von Riedel
So manch ein Arbeitnehmer lenkt sich von der Arbeit mit einem kleinen Spielchen zwischendurch ab. Hier ist aber Vorsicht geboten. Denn wenn man nicht aufpasst, kann spielen während der Arbeitszeit zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen.
Spätestens seit das Unternehmen „Zynga“ Facebook-Spiele wie Farmville, Mafia Wars oder Frontierville auf den Markt gebracht hat, stieg die Zahl der Online-Gamer massiv an. Immer mehr Arbeitnehmer wurden ertappt, wie sie während der Arbeitszeit Gemüse erntete oder einen Bankraub plante. Und wem das zu albern war, spielte Poker oder Roulette in Online-Casinos wie Gaming Club.
Sofern man sich nicht um Kopf und Kragen spielt, wenn es wie beim Poker oder beim Black Jack um echtes Geld geht, ist gegen eine kurze Spielpause nichts einzuwenden. Schließlich kann man sich nicht permanent konzentrieren. Eine kurze Ablenkung kann ganz gut sein, um den Kopf wieder frei zu bekommen und sich besser auf anstehende Aufgaben konzentrieren zu können. Nur sollte man es nicht übertreiben. Rein rechtlich gesehen muss man beim zocken während der Arbeitszeit ohnehin vorsichtig sein.
Zeit zum Arbeiten
„Arbeitszeit“ ist hier das richtige Stichwort. Denn die Zeit, die man in seinem Job verbringt, ist zum Arbeiten da. Private Computernutzung während der Arbeitszeit kann zu einer Abmahnung, eventuell sogar zu einer Kündigung führen. Da ist es egal, ob man private E-Mails beantwortet, Fotos bei Facebook postet oder sich in fremden Computerspielwelten tummelt. Das gilt besonders, wenn die private Nutzung die „arbeitsvertraglich geschuldete Leistung“ erheblich beeinträchtigt. Je nach Strenge des Arbeitgebers kann ein Verstoß gegen diesen Arbeitsvertrag die bereits erwähnten Konsequenzen nach sich ziehen, sofern im Arbeitsvertrag die private Nutzung des Computers untersagt ist.
Um Ärger zu vermeiden, sollte man daher den Computer nur in Pausen nutzen oder die private Nutzung vorher mit dem Arbeitgeber abklären. Wichtig ist, keine großen Datenmengen herunterzuladen und sich nur auf sicheren Seiten zu bewegen. Denn wenn man Viren herunterlädt, die auf den Arbeitsrechnern Schaden anrichten, kann das aufgrund von Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers für diesen teuer werden. Zudem sollte man natürlich aufpassen, dass dem Arbeitgeber keine Kosten entstehen.
Sofern der Chef aber nichts dagegen hat, wenn man kurz (und die Betonung muss auf kurz liegen) seine virtuelle Tomaten erntet, können Computerspiele den Kopf für weitere Aufgaben frei machen. Aufpassen muss man eben, dass der Arbeitgeber nichts dagegen hat und dass die eigentliche Arbeit nicht darunter leidet. Noch besser wäre natürlich, ein paar Schritte vor die Tür zu gehen und die echte Natur zu genießen.