Der Versicherungsvergleich – Änderungen 2014
7. Januar 2014 von Riedel
Wie in jedem Jahr gibt es auch 2014 bei verschiedenen Versicherungen teils gravierende Änderungen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen für Berufstätige im Gesundheitssystem.
Elektronische Steuerkarte
Für gesetzlich Versicherte gilt ab dem 1. Januar nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte, die bei jedem Arztbesuch dem behandelnden Arzt als Versicherungsnachweis vorgelegt werden muss. Die elektronische Karte löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Kann ein Versicherungsnehmer keine Karte vorlegen, weil er sie beispielsweise vergessen hat, kann er sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen anderen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Kann er beides nicht, kann der Arzt dem Patienten eine private Rechnung ausstellen.
Riester und Rürup
Auch bei der privaten Vorsorge mit Riester und Rürup gibt es Änderungen. Zunächst einmal ist der Schutz gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie die Absicherung von Hinterbliebenen mit der Riester-Rente möglich. Grundsätzlich kann man maximal zwanzig Prozent der Altersvorsorgebeiträge bzw. 2.100 Euro pro Förderberechtigtem bei der Steuererklärung geltend machen. Insofern kann sich so eine Versicherung für einen Arbeitnehmer gleich doppelt lohnen. Allerdings sollte man im Vorfeld auf jeden Fall einen Versicherungsvergleich vornehmen und die einzelnen Angebote genau prüfen, bevor man eine entsprechende Vorsorgemaßnahme trifft.
Auch beim Rürup gibt es Änderungen. So kann ein Sparer ab 2014 vom steuerpflichtigen Einkommen nun 78 Prozent der Einzahlungen absetzen. Allerdings können Ledige höchstens 20.000, Verheiratete 40.000 angeben, was einer Steuererleichterung von 15.600 bzw. 31.200 Euro im Jahr entspricht. Zudem fördert die Bundesregierung ab 2014 auch Rürup-Verträge, die eine lebenslange Rente nur bei Berufs- oder verminderter Erwerbsfähigkeit absichern. Insofern kann es sich auch hier doppelt lohnen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, da man besser abgesichert ist und zudem die Ausgaben steuerlich geltend machen kann.
Steigende Bemessungsgrenze
Grundsätzlich wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von monatlich 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro angehoben. Jedes Einkommen, dass diese Grenze übersteigt, bleibt beitragsfrei. Insgesamt steigt die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein müssen, von 52.200 auf 53.550 Euro brutto Jahreseinkommen. Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich in einer privaten Krankenkasse versichern. Aber auch hier sollte man gut vergleichen, bevor man einen Wechsel der Krankenversicherung in Betracht zieht.