Die wichtigsten Fakten zur Berufsunfähigkeit
5. Juli 2012 von Riedel
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine freiwillige Versicherung, die für den einen wichtig ist, für den anderen eher sinnlos ist. Bevor Sie eine BU abschließen, sollten sie die wichtigsten Fakten kennen.
Rund jeder Vierte ist heute bereits von der Berufsunfähigkeit betroffen. Ohne eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann man finanzielle Probleme bekommen, wenn man seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Ein großes Problem ist, dass die Betroffenen in den meisten Fällen keine Unterstützung vom Staat bekommen und nur wenige haben eine entsprechende private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Fakt1: Eine Unfallversicherung reicht nicht
Eine Unfallversicherung zu haben reicht entgegen einer weit verbreiteten Meinung meistens nicht aus. Denn nur rund 10 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit entstehen durch einen Unfall. Und nur dann greift auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Entsprechend haben 90 Prozent der Fälle andere Ursachen wie psychische Probleme, chronische Krankheiten oder Rückenschmerzen. Hier bietet eine Unfallersicherung aber keinen Schutz. Zudem erhält man bei der Unfallversicherung in den meisten Fällen nur einen Einmalzahlung und keine dauerhafte Rente.
Fakt2: Keine staatliche Unterstützung
Früher war die Berufsunfähigkeit in der Rentenversicherung mit integriert. Dies gilt heute aber nur noch für die Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren sind, heute also 51 Jahre alt sind. In rund 15 Jahren hat diese Absicherung also ausgedient und man muss sich selber um seine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. Der Staat leistet in so einem Fall keine zusätzliche Unterstützung mehr.
Fakt3: Berufsunfähig heißt nicht erwerbsunfähig
Wer aufgrund von Unfall, Krankheit oder Psyche seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, ist noch lange nicht erwerbsunfähig. Im Klartext bedeutet das, dass Sie erst dann Anrecht auf die staatliche Rente haben, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können. Entsprechend kann man zur Ausübung so genannter niedrigen Tätigkeiten oder Berufen in einem anderen Tätigkeitsfeld herangezogen werden, wenn man seinem eigentlichen Job nicht mehr nachgehen kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift bereits dann, wenn man seinem erlernten Beruf nicht mehr nachgehen kann, aber dennoch noch erwerbsfähig ist. Hier muss man selber entscheiden, wie groß das Risiko ist, seinem eigentlichen Job nicht mehr nachgehen zu können. Dieses Risiko ist beispielsweise bei Handwerkern größer als bei Verkäufern. Entsprechend kann sich die BU-Versicherung bei Risiko-Berufen eher lohnen, auch wenn sie in solchen Jobs natürlich teurer ist.
Fakt4: Alternativen
So traurig das ist gibt es für die BUV nur eine Alternativ: den Gang zum Arbeitsamt. Kann man seinen Job nicht mehr ausüben, droht die Arbeitslosigkeit. Und da nur die wenigsten über mehrere Berufsausbildungen verfügen und nur ein Drittel der Beschäftigten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, kann man davon ausgehen, dass die Zahl von ALG II-Empfängern aufgrund von Berufsunfähigkeit wachsen wird.
Fakt5: Vergleichen
Verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen haben auch unterschiedliche Leistungen. Hier lohnt es sich in jedem Fall zu vergleichen und auf die entsprechenden Konditionen zu achten. Hilfe kann beispielsweise auch die Stiftung Warentest geben, die regelmäßig BUV vergleicht. Die verschiedenen Versicherungen können sich in Preis und Leistung stark unterscheiden.