Die wichtigsten Fakten zur Pflegeversicherung
10. Dezember 2013 von Riedel
Niemand macht sich gerne Gedanken über die Rente oder gar die Zeit, in der man vielleicht auf fremde Hilfe angewiesen ist, weil man sich nicht mehr alleine versorgen kann. Wobei auch ein Unfall zumindest eine Zeit lang einen Pflegefall verursachen kann. Da Pflege sehr teuer ist, sollte man sich rechtzeitig darum kümmern, damit man im Fall der Fälle keine Probleme bekommt.
Gesetzlich Versicherte müssen sich in der Regel keine Gedanken um die Pflegeversicherung machen. Bei ihnen gehört die Versicherung zu den Pflichtversicherungen. Allerdings können sie noch Zusatzversicherungen abschließen, um mehr Leistung im Alter erhalten zu können. Auch der Satz ist festgelegt. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 1,95 Prozent und bei Kinderlosen bei 2,3 Prozent (Stand: Dez. 2013: Siehe bmg.bund.de). Bei Selbständigen dagegen kommt es darauf an, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Für die Pflegeversicherung fallen grundsätzlich 2,05 Prozent des Einkommens an. Dieser Satz ist in voller Höhe selbst zu tragen. Hat man sich für eine private Krankenversicherung entschieden, wird auch die private Pflegevollversicherung fällig. Diese schließt man normalerweise beim gleichen Versicherungsunternehmen ab, wobei man auch den Anbieter wechseln kann. Hier kann sich ein Vergleich lohnen.
Die Pflegeversicherung ist dafür da, die Kosten für die häusliche oder stationäre Pflege zu übernehmen. Dabei wird der Betroffene nach einem entsprechenden Gesundheitscheck in drei verschiedene Pflegestufen eingeordnet: Pflegestufe I, Erhebliche Pflegebedürftigkeit; Pflegestufe II, Schwerpflegebedürftigkeit; Pflegestufe III, Schwerstpflegebedürftigkeit. Je nachdem, in welche Stufe man durch den Sachverständigen eingeordnet wird, wird der entsprechende Versicherungssatz ausbezahlt. Dieser wird entweder als Tagessatz oder als monatlicher Sofortbeitrag ausbezahlt. Gezahlt wird zudem entweder ein Pflegegeld, wenn die Angehörigen die Pflege übernehmen, oder die Kosten für extrerne Pfleger werden zumindest zum Teil übernommen.
Wer ist Pflegebedürftig?
Im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes werden Personen als pflegebedürftig betrachtet, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in „erheblichem“ oder „höherem“ Maße der Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung bedürfen. Dies kann während einer Krankheit oder auch als Folge eines Arbeitsunfalles geschehen. Gerade wenn der Beruf die Ursache für die Pflegebedürftigkeit darstellt, muss dies der Genossenschaft gemeldet werden, da hier der Arbeitgeber die Kosten für die Pflege übernehmen muss.
Pflegezusatzversicherungen
Wie bei der Rente kann man auch bei der Pflegeversicherung durch den Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung die Leistung verbessern. Diese kostet natürlich etwas mehr, bietet aber dafür auch bessere Leistungen. Dazu gehören beispielsweise laut dem Versicherungsportal Pflegeversicherung-infoportal.de
– Leistung auch bei Pflege durch Laien (beispielsweise Familienangehörige)
– Beitragsfreistellung der Pflegezusatzversicherung im Leistungsfall
– Versicherung- bzw. Leistungsdynamik ohne Gesundheitsprüfung
– Leistung auch bei Pflegestufe 0 (Demenz)
– Verzicht auf Wartezeit
– Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Auch wenn man glaubt gut abgesichert zu sein, lohnt es sich in jedem Fall, sich Gedanken über eine zusätzliche Versicherung für den Pflegefall zu machen.
Für Menschen die sich weiter mit dem Thema beschäftigen wollen:
Ich habe auf http://www.vergleich-pflegeversicherungen.de/ erfahren, dass die großen Institute (Stiftung Warentest und co.) auch Versicherungen testen. Auf der angesprochenen Seite ist 2013 die Hanse Merkur Testsieger.
Aber das kommt bestimmt auch nochmal darauf an wie die genauen persönlichen Umstände sind.