GKV und private Krankenversicherung: werden Kosten für Heilpraktiker übernommen?
9. Mai 2011 von Riedel
Gastbeitrag:
Bei vielen Beschwerden und Krankheitsbildern ist die Behandlung durch einen Heilpraktiker sinnvoll und wirksam. Dies kann als eigenständige Maßnahme erfolgen oder zusätzlich zur schulmedizinischen Behandlung. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme aus?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen im Regelfall keine Kosten für den Heilpraktiker. Aus rechtlichen Gründen dürfen gesetzliche Kassen nur Behandlungen übernehmen, die von Ärzten mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Daraus resultiert die generelle Ausnahme: Behandlungen mit Akupunktur oder Homöopathie werden als quasi heilpraktische Leistungen übernommen, wenn sie von einem Arzt durchgeführt werden. Des Weiteren werden hin und wieder Behandlungen bezahlt, die sehr erfolgversprechend sind. Hier bietet das Sozialgesetzbuch die Möglichkeit, die Kostenübernahme prüfen zu lassen.
Die tatsächliche Zahl der Fälle, bei denen eine Kostenübernahme gewährt wird, ist jedoch sehr gering. Es gibt dafür aber gute Alternativen. Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist, kann eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abschließen. Der Vertrag ist mit der eigenen Krankenversicherung möglich oder kann frei gewählt werden. Zusatzversicherungen gibt es zu unterschiedlichen Tarifen und mit verschiedenen Leistungen. Neben der (teilweisen) Kostenübernahme für Sehhilfen oder Zahnersatz sind Tarife, die die Behandlung durch einen Heilpraktiker übernehmen, bei praktisch allen Krankenversicherungen erhältlich. Der Abschluss empfiehlt sich immer dann, wenn die Leistungen eines Heilpraktikers häufig in Anspruch genommen werden. Es ist zu beachten, ob man eine Zusatzversicherung nur für sich selbst oder für die ganze Familie abschließen möchte. Eine Zusatzversicherung, die nur die Heilpraktikerleistungen beinhaltet, ist bereits für niedrige Beiträge erhältlich.
Die private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV: Die PKV ist bzgl. der Leistungen, anders als die gesetzlichen Krankenkassen, tarifabhängig. Dies gilt auch für mögliche Kostenübernahmen. Die Kosten für Heilpraktiker werden jedoch häufig zumindest teilweise übernommen.
Wenn die private Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, gibt es die Möglichkeit einen anderen Tarif abzuschließen. Wichtig ist es, zuerst mit der privaten Krankenversicherung abzuklären, welche Leistungen sie in diesem Fall bietet und dieses Angebot mit den Tarifen von anderen Anbietern zu vergleichen.
Sind Kinder mitversichert, sollten diese ebenfalls von dem neuen Tarif profitieren. Gerade bei Kindern ist die Behandlung durch einen Heilpraktiker oft sehr hilfreich. Abschließend sollte nochmal betont werden, dass man immer die verschiedenen Anbieter und deren Tarife miteinander vergleichen sollte, um sowohl einen leistungsstarken als auch günstigen Tarif zu bekommen
von NINA ROSIN