Wie ist man beim Betriebsausflug versichert?
11. Oktober 2011 von Riedel
Ein Betriebsausflug zählt mit Sicherheit zu den schönen Abwechslungen im Berufsalltag. Aber was ist bei einem Unfall? Wer bezahlt hier und ist man überhaupt versichert?
Bei einem Unfall während der Arbeit, beim Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg ist man durch die Berufsgenossenschaft versichert. Das dürfte den meisten klar sein. Die Versicherung greift aber nicht nur bei der Arbeit sondern überwiegend bei allen Veranstaltungen, die mit dem Job zu tun haben. So auch bei einem Betriebsausflug. Allerdings mit gewissen Grenzen. Damit die Versicherung auch beim Betriebsausflug greift, müssen bestimmte Dinge beachtet werden.
Dass der Versicherungsschutz beim Betriebsausflug wichtig ist, liegt in der Natur der Sache. Bei einigen Aktionen, sei es beim Klettern im Hochseilgarten, beim gemeinsamen Rafting im Gebirgsbach oder beim Survivaltraining besteht durchaus ein hohes Verletzungsrisiko. Aber auch bei einer kleinen Wanderung ist man schnell umgeknickt und hat sich einen Bänderriss zugezogen.
Kneiptour zählt nicht
Damit man über den Arbeitgeber bzw. die Berufsgenossenschaft versichert ist, muss der Ausflug eine offizielle Veranstaltung des Unternehmens bzw. einer Abteilung sein, zu dem alle Angestellten eingeladen sind. Wenn sich einige Angestellte zu einem gemeinsamen Ausflug verabreden, ist das kein Betriebsausflug, da das Unternehmen nicht dazu eingeladen hat. Dies gilt immer, auch wenn nur Kollegen an so einer Unternehmung teilnehmen.
Solange der Betriebsausflug dauert, ist man über die Berufsgenossenschaft versichert. Bei Veranstaltungen mit „Open End“ ist es etwas schwieriger. Im Normalfall greif tdie Versicherung nicht mehr, wenn die Unternehmensleitung keinen Einfluss mehr auf das Verhalten der Teilnehmer hat. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Chefs daher das Ende des Ausflugs in aller Deutlichkeit verkünden.
Die Versicherung greift nicht nur für die Festangestellten, sondern auch für Zeitarbeiter, die am gleichen Ausflug teilnehmen.
Ähnlich wie beim Weg zur Arbeit ist man auch auf dem Weg zum Betriebsausflug bzw. auf dem Weg nach Hause versichert. Solange man zumindest direkt nach Hause fährt und nicht noch einen Abstecher z.B. zur Freundin oder ein Restaurant macht.
Foto: AirSpotter auf pixelio.de