Mausarm gilt als Berufskrankheit
Geschrieben in 5 Recht und Gesetz am 13. Mai 2011 0 Kommentare »
Der Mausarm ist keine eigentliche Krankheit sondern vielmehr eine Zusammenfassung von vielen ähnlichen Symptomen. Daher ist nicht genau klar, ob der Mausarm als Berufskrankheit anerkannt wird. Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun ein Urteil gesprochen.