Arbeitsrecht: Ein Sex-Unfall ist kein Arbeitsunfall
Geschrieben in 7 Allgemeines am 5. November 2013 0 Kommentare »
Es kommen immer wieder kuriose Fälle vor das Arbeitsgericht in Deutschland. So auch der Fall einer Beamtin, die auf einer Dienstreise einen Sex-Unfall erlitten hat und das als Dienstunfall angab. Aber muss die Versicherung wirklich dafür aufkommen? Die Richter zeigten kein Mitleid mit dem Unfallopfer.