Richter entscheiden: Praxisgebühr nicht verfassungswidrig
Geschrieben in 7 Allgemeines am 26. Juni 2009 0 Kommentare »
Die Praxisgebühr muss weiter bezahlt werden. Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass die 10 Euro pro Quartal weiterhin bezahlt werden müssen. Die Gebühr verstoße nicht gegen die Grundsätze der Verfassung.